Schadenersatzklagen gegen Organe der CORDIAL
Sachverhalt
Den Erwerbern von Beherbergungs- und Punktekorbverträge des CORDIAL Ferienclubs wurde – trotz desaströser Finanzlage – vorgemacht, dass es sich bei der CORDIAL um ein solventes und prosperierendes Unternehmen handeln würde und dass insbesondere die Investition in CORDIAL-Urlaubspunkte werthaltig seien. In Wahrheit war die CORDIAL jedoch bereits ab dem Jahr 2001 faktisch hoch verschuldet und wurde lediglich durch die Patronatserklärungen und Rangrücktrittsvereinbarungen der Großmuttergesellschaft Imperial am Leben erhalten.
Zumindest ab dem Geschäftsjahr 2010 wären die Organe der CORDIAL verpflichtet gewesen, die Inhaber von Beherbergungs- und Punktekorbverträgen über die desaströse Finanzlage der CORDIAL zu informieren. Diese hätten daraufhin wegen Vertrauensverlustes die Beherbergungs- und Punktekorbverträge außerordentlich gekündigt und keine weiteren Verträge mehr abgeschlossen. Der nachfolgende Schaden wäre nicht eingetreten.
Die Abschlussprüfergesellschaft wäre zumindest ab dem Jahr 2010 verpflichtet gewesen, den Bestätigungsvermerk mit klar verständlichen Worten einzuschränken oder zu versagen.
Die Organe der CORDIAL und die Abschlussprüfergesellschaft haften für den eingetretenen Schaden. Dr. Briem hat im Auftrag einer Reihe von Inhabern von Beherbergungs- und Punktekorbverträgen Schadenersatzklagen gegen die Organe der CORDIAL und die Abschlussprüfergesellschaft eingebracht.