Unternehmensrecht bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen einem Unternehmen und seinen Aktionären, Gläubigern und anderen Stakeholdern. Es umfasst Themen wie die Gründung und Strukturierung von Unternehmen, Kapitalaufnahme, Fusionen und Übernahmen, Insolvenz und Sanierung.
Gesellschaftsrecht bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die Gründung, die Organisation und die Verwaltung von Gesellschaften. Es umfasst Themen wie Aktienrecht, GmbH-Recht und das Recht der Personengesellschaften. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Rechtsanwalt berate ich Sie bei der Wahl der richtigen Unternehmensform, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen unter der Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Weiters berate ich Sie bei der Gründung von Tochtergesellschaften, dem Erwerb von Unternehmensteilen oder dem Abschluss von Verträgen mit Geschäftspartnern.
Jeder, der ein neues Unternehmen gründet (Start-up), muss eine Vielzahl von Entscheidungen treffen. Eine wesentliche Entscheidung, die ganz am Anfang steht, ist jene betreffend die Rechtsform des Unternehmens. Die Bandbreite reicht vom Einzelunternehmen, über eine Personengesellschaft (OG, KG) bis zur Kapitalgesellschaft (GmbH, AG). Ich berate Sie kompetent bei der Rechtsformwahl, erläutere Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen in haftungs- und steuerrechtlicher Sicht und bereite zu einem fairen Pauschale die Gründungsdokumente für Sie vor. Wenn erforderlich kann ich Sie auch in Bezug auf Förderungen (AWS, FWF, etc.) und den dazu erforderlichen Unterlagen beraten.
Markenrecht beschäftigt sich mit der Registrierung und Verwendung von Marken. Es schützt Unternehmen und deren Marken vor Verletzungen durch Dritte und sichert Ihnen das exklusive Recht zur Verwendung ihrer Marken.
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist ein Gesetz, dass Unternehmen vor schädigenden Wettbewerb schützt. Es regelt zum Beispiel die Erlaubnis von Werbung, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Pflicht zur Wahrheit in der Werbung.
Als Rechtsanwalt für Unternehmensrecht berate ich Sie kompetent und effizient in allen Rechtsfragen von Unternehmen, einschließlich Markenrecht, UWG und Gesellschaftsrecht. Als erfahrener Rechtsanwalt kann ich Ihnen dabei helfen, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen und so Zeit und Kosten zu ersparen. Ich berate Sie hinsichtlich sämtlicher gesetzlicher Anforderungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf eine erfolgreiche Zukunft vorbereitet ist.
Höchste juristische Präzision, Verlässlichkeit und Integrität zeichnen Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem aus. Mit seiner langjährigen Erfahrung erarbeitet Dr. Stephan Briem für Sie maßgeschneiderte Lösungen.
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Oberstes Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Verlässlichkeit, Integrität und Vertrauen sind die Grundlage der Tätigkeit für meine Mandanten.
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